Fischer, Gustav

Gustav Fischer an Ernst Haeckel, Jena, 27. Juni 1893

Gustav Fischer

Verlagsbuchhandlung

Jena, den 27. Juni 1893

Herrn Professor Dr. E. Haeckel | hierselbst

Hochverehrter Herr Professor

Anbei erlaube ich mir Ihnen den Entwurf eines Vertrages über das Werk von Herrn Professor Semon in zwei Exemplaren zu übersenden. Da ich glaube annehmen zu dürfen, daß Sie und die Herren Fürbringer und Semon mit dem Inhalte einverstanden sein werden, so habe ich die beiden Exemplare mit meiner Unterschrift versehen und bitte Sie und die anderen Herrn dieselben auch Ihrerseits freundlichst unterzeichnen zu wollen. Das eine Exemplar bitte ich dann gütigst an mich zurück gelangen lassen zu wollen. Ist alles in Ordnung, so werde ich dann noch zwei weitere Exemplare ausfertigen lassen, damit die sämtlichen Herren Unterzeichner eines in Händen behalten.

Mit freundlichem Gruße

In größter Verehrung

Ihr ergebenster

Gustav Fischer

[Beilage: Verlagsvertrag]

]

Gustav Fischer, Verlagsbuchhandlung, Jena.

Zwischen den Herren Professoren Dr. Max Fürbringer, Dr. Ernst Haeckel und Dr. Richard Semon in Jena einerseits und der Verlagsbuchhandlung von Gustav Fischer in Jena andererseits ist für sie selbst und die beiderseitigen Rechtsnachfolger der nachstehende Verlagsvertrag vereinbart worden.

§ 1.

Die Herren Professoren Dr. Fürbringer, Dr. Haeckel und Dr. Semon übergeben der Verlagsbuchhandlung von Gustav Fischer in Jena und deren Rechtsnachfolgern den Verlag des unter ihrer Leitung herauszugebenden Werkes:

Zoologische Forschungsreisen in Australien

und dem malayischen Archipel,

mit Unterstützung des Herrn Dr. Paul von Ritter ausgeführt in den Jahren 1891–1893 von Professor Dr. Richard Semon in Jena.

§ 2.

Das vorstehend genannte Werk erscheint im Formate und in der Ausstattung der Denkschriften der Medizinisch-naturwissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena in einer Auflage von 300 (Dreihundert) Exemplaren und wird etwa fünf Bände umfassen. Es sollen durchschnittlich dreißig Druckbogen und 30 (Dreißig) Tafeln einen Band bilden.

§ 3.

Die Herren Herausgeber verpflichten sich zur kostenfreien Lieferung des Manuskriptes und der Zeichnungen zu den dem Unternehmen beizugebenden Abbildungen seitens aller Herren Mitarbeiter.

§ 4.

Jeder Mitarbeiter enthält Korrekturabzüge seines Beitrages, || welche er unentgeltlich liest. Die letzte Druckrevision wird von einem seitens der Herren Herausgeber zu bestimmenden Leiter gelesen, welcher für jeden Druckbogen und für jede Tafel das Imprimamtur zu erteilen hat.

§ 5.

Die Verlagsbuchhandlung erhält für einen jeden Band von 30 (Dreißig) Druckbogen, welchen 30 (Dreißig) Tafeln beigegeben werden können, einen Zuschuß von 1500 (fünfzehnhundert) Mark, zahlbar bei Abschluß eines jeden Bandes. Umfaßt ein Band mehr oder weniger Druckbogen oder Tafeln, so wird der Zuschuß nach Verhältnis erhöht oder ermäßigt. Werden den Banden Abbildungen im Texte beigegeben, so ist die Verlagsbuchhandlung berechtigt, die Kosten derselben derart zu verrechnen, das 120 (hundertundzwanzig) Mark für eine Tafel gerechnet werden. Die Herren Herausgeber und deren Rechtsnachfolger haften der Verlagsbuchhandlung und deren Rechtsnachfolgern für die Zahlung des Zuschusses.

§ 6.

Jeder der Herren Herausgeber erhält ein Freiexemplar, Herr Professor Semon 15 (fünfzehn) Freiexemplare des ganzen Werkes.

§ 7.

Jeder der Herren Mitarbeiter erhält von seinem Beitrage 15 (fünfzehn) Abdrücke unentgeltlich. Abdrücke, welche dieselben außerdem noch zu beziehen wünschen sollten, werden ihnen zum Herstellungspreise geliefert.

Die Richtigkeit des Vorstehenden bestätigen die Herren Vertragschließenden durch eigenhändige Unterschrift.

So geschehen zu Jena, den 27. Juni 1893.

E. HaeckelGustav Fischer

R. Semon

M. Fürbringer

 

Letter metadata

Verfasser
Empfänger
Datierung
27.06.1893
Entstehungsort
Entstehungsland
Zielort
Jena
Besitzende Institution
EHA Jena
Signatur
A 53644
ID
53644