Edition
Entsprechend der Editionsrichtlinien werden die Korrespondenzstücke suzessive zunächst von den jeweiligen Bearbeitenden nach der Vorlage transkribiert, textkritisch bearbeitet (d.h. u.a. mit den entsprechenden textkritischen Anmerkungen versehen) und die basalen Metadaten erfasst. Im nächsten Schritt werden die Transkripte nach dem Vier-Augen-Prinzip von jeweils anderen Bearbeitenden kollationiert (d.h.: das Transkript wird mit der zugrundeliegenden Handschrift abgeglichen) und die erfassten Briefmetadaten validiert und ergänzt. Ebenfalls werden die erweiterten Personenmetadaten ausgewiesen und mit den einschlägigen Personennormdatenbanken wie etwa ADB/NDB oder der DNB abgeglichen, Namensansetzungen nach deren Standards normiert und (sofern möglich) extern über den Personenschlüssel der Gemeinsamen Normdatei (GND) referenziert. Auch Absende- und (sofern ermittelbar) Zielorte der Korrespondenzstücke werden normiert und georeferenziert. Ist die Bearbeitung eines Korrespondenzstücks abgeschlossen, wird der Volltext für die Online-Publikation freigegeben.
