Ferdinand Pachten an Ernst Haeckel, Frankfurt a. M., 16. Januar 1903
Dr. F. Pachten
Dr. B. Mettenheimer
Rechtsanwälte
Telephon No. 4421.
Frankfurt a. M., den 16. Januar 1903
Zeil 69.
Herrn
Prof. Dr. Ernst Haeckel
Jena
Geehrter Herr Professor!
Ich sehe mich veranlasst, mich im Interesse meines Clienten Herrn Dr. Paul von Ritter nochmals mit einer Anfrage an Sie zu wenden. Herr von Ritter hat nachdem Herr Professor Magnussen es abgelehnt hatte, nach Zahlung des Betrages von M. 5000,-- auf weitere Ansprüche aus dem Denkmalsvertrag zu verzichten, im Wege der Widerklage beantragt, dass festgestellt werde, dass Magnussen nach Zahlung der M. 5000,-- || Ansprüche aus dem Vertrage nicht mehr zuständen. Das Gericht hat diese Widerklage abgewiesen und sein Urteil damit begründet, dass es den Vertrag dahin auslegte, dass durch denselben eine definitive und unwiderrufliche Uebertragung der Herstellung des Denkmals an Professor Magnussen beabsichtigt sei und dass die Vertragsschließenden es hätten unzweideutig zum Ausdruck bringen müssen, wenn dem Besteller das Recht vorbehalten worden wäre, nach Anfertigung des ersten Entwurfes von der Ausführung des Auftrages überhaupt Abstand zu nehmen.
Herr von Ritter beabsichtigt gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Ehe ich dies || thue, wäre mir aber eine Aufklärung darüber erwünscht, wie der Vertrag von Ritter-Magnussen zu Stande gekommen ist, insbesondere wer den Vertrag abgefasst hat und was bei den durch Sie geführten Verhandlungen als Absicht der Parteien bezüglich der Frage zum Ausdruck gekommen ist, ob nach Fertigstellung des Entwurfes Herr von Ritter nur das Recht zustehe, Abänderungen zu verlangen, oder ob derselbe auch dann noch berechtigt sei, von der Ausführung des Denkmals abzusehen. Damit sie über meine Beurteilung des Vertrages und über dessen Inhalt unterrichtet sind, füge ich meinen bei Gericht eingereichten Schriftsatz bei, als dessen Anlage die Vertragsurkunde beigeheftet ist. || Ich bitte um Rücksendung dieses Schriftsatzes mit ihrer Antwort. –
Hochachtungsvoll!
Dr. Pachten
1 Anlage!