Sr. Hochwohlgeboren | dem Herrn Professor Dr. Haeckel | dahier
Ew. Hochwohlgeboren
beehre ich mich hierbei ergebenst die Abschrift eines hohen Rescripts des Großherzoglichen Staatsministeriums Departement des Großherzoglichen Hauses und des Cultus zu Weimar vom 23./27. dieses Monats, das Project zum Bau eines zoologischen Museums betreffend, zur gefälligen Kenntnißnahme zu übersenden.
Mit der vorzüglichsten Hochachtung
Ew. Hochwohlgeboren
ergebenster
Frhr. v. Türcke
Jena, | den 28. November 1879.
Abschrift von Abschrift.
Es wird beabsichtigt, entweder in der oberen, an den Prinzessinnengarten resp. den landwirthschaftlich-botanischen Garten anstoßenden Ecke oder neben dem am Fuße des botanischen Gartens gelegenen, jetzt von den Professoren Strasburger und Haeckel gemeinsam benutzten Gebäude den Bau eines zoologischen Museums (Sammlungen, Laboratorium, Auditorium, und Dienerwohnung) nach dem gegen Rückgabe beigefügten Programme zu errichten, und zu diesem Behufe einen vollständigen Bauplan mit Kostenanschlag sobald als möglich ausarbeiten zu lassen. Euer Wohlgeboren werden ersucht, sich ehebaldigst darüber erklären zu wollen, unter welchen Bedingungen Sie geneigt wären, die bezeichneten Vorarbeiten in correcter Weise zu liefern. Das unterzeichnete Staatsministerium geht hierbei von der Ansicht aus, daß
1. die Vorarbeiten in allen Fällen, vielleicht nach den vom Verbande Deutscher Architekten-Vereine angenommenen Normen, honorirt, und daß dieselben mit der Bezahlung des Honorars unbeschränktes Eigenthum des Staatsministeriums werden.
2. dem Ermessen des Staatsministeriums bleibt überlassen, den Bau, wenn er beschlossen wird, nach dem gelieferten Plane oder auch mit Modificationen desselben, oder endlich auch nach einem ganz anderen Plane und zwar
a. im Wege der General-Entreprise oder
b. nach den einzelnen Zweigen getrennt oder ||
c. auf Rechnung ausführen zu lassen und würden Ew. Wohlgeboren bei Verdingung der Arbeiten und Materialienlieferung im Wege der Submission eine specielle und andere Bevorzugung unter den Unternehmern nicht beanspruchen können, als nach den Submissionsbedingungen gefordert werden kann.
3. Ueber die Lieferung der Vorarbeiten wäre eine ein bindender Vertrag, in welchem die Zeit für die Ablieferung sowie für die Modalität der Ausführung der Vorarbeiten, auch das Honorar näher [zu] bestimmen [sein] würde, abzuschließen.
Weimar, den 23. November 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Cultus.
Stichling.
An | den Architekten Herrn Timmler | in | Jena.