Ernst Haeckel an Heinrich von Eggeling, Jena, 18. Oktober 1896 (Konzept)

Dienstvorschrift für den Assistenten

am zoologischen Institut und Custos am

zoologischen Museum zu Jena.

Der Assistent am Zoologischen Institut in Jena übernimmt bei seiner Anstellung als akademischer Beamter folgende Verpflichtungen:

1. Arbeiten im zoologischen Institute:

Im Laboratorium hat der Assistent täglich die Aufsicht und Leitung der praktischen Arbeiten der Studirenden zu führen und dabei den Anordnungen des Directors, sowie dessen Adjuncten, des Inhabers der Ritter-Professur für Phylogenie, Folge zu leisten. Die Arbeitszeit beträgt 10 Stunden täglich, von 8-1 Uhr Vormittags und von 3-8 Uhr Nachmittags. In dem Privatissimum (Zootomischer und Mikroskopischer Übungs-Cursus, 4 Stunden wöchentlich), welches von Director in jedem Semester gehalten wird, hat der Assistent denselben ununterbrochen zu unterstützen und zu vertreten. ||

2. Arbeiten an der Zoologischen Bibliothek.

Der Assistent hat die täglich eingehenden Bücher und Broschüren, Separat-Abdrucke usw. alsbald mit dem Instituts-Stempel zu versehen, zu numeriren und in den alphabetisch geordneten Catalog der Bibliothek einzutragen. Ferner hat derselbe das Ausleihen der Bücher usw. zu überwachen und mit Unterstützung des Famulus zu registriren.

3. Arbeiten am Zoologischen Museum.

Der Assistent hat als Custos des Museums die Aufsicht über dessen Ordnung und Conservirung zu führen, die betreffenden Arbeiten des Famulus zu leiten und zu überwachen, die neuen, für das Museum bestimmten Ankäufe und Geschenke zu registriren, den Catalog zu führen, und die zootomischen und mikroskopischen Praeparate, nach Anweisung des zootomischen Prosectors, anzufertigen. Bei allen betreffenden Arbeiten im Museum und in der Bibliothek hat derselbe die Anordnungen des Directors auszuführen. ||

4. Emolumente des Assistenten.

Als Vergütung für seine Arbeiten am Institut, der Bibliothek und dem Museum bezieht der Zoologische Assistent folgende Emolumente:

A. Festes Jahres-Gehalt (aus der Kasse der Ritter-Stiftung): 900 Mk ‒ (Neunhundert Mk)

B. Freie Wohnung, Heitzung und Beleuchtung im Gebäude des Zoologischen Instituts.

C. Academische Steuerfreiheit als angestellter Beamter der Universität.

5. Verpflichtung des Assistenten.

Bei Antritt seines Amtes wird dem Assistenten die vorstehende Dienstvorschrift, welche nach § 61 des Universität-Statuts zugleich ein förmlicher Dienst-Vertrag ist, vom Directora des Zoologischen Institutsa mitgetheilt und derselbe durch Handschlag darauf verpflichtet.

Jena am 18. Oktober 1896.

Dr. Ernst Haeckel

Ordentlicher Professor der Zoologie und

Director des zoologischen Instituts an der

Universität Jena.

a eingef.: vom Director; b gestr.: Assistenten; eingef.: Instituts

Brief Metadaten

ID
47570
Gattung
Briefentwurf
Entstehungsort
Entstehungsland aktuell
Deutschland
Entstehungsland zeitgenössisch
Deutsches Reich
Zielort
Datierung
18.10.1896
Sprache
Deutsch
Umfang Seiten
3
Umfang Blätter
2
Format
20,8 x 33,0 cm
Besitzende Institution
EHA Jena
Signatur
A 47570
Zitiervorlage
Haeckel, Ernst an Eggeling, Heinrich von; Jena; 18.10.1896; https://haeckel-briefwechsel-projekt.uni-jena.de/de/document/b_47570