Die von der Preußischen Sachverständigen-Commission beantragte Examen-Ordnung hat deshalb allgemeine Mißbilligung gefunden, weil
1) für den Mediciner zu seiner vollständigen wissenschaftlichen Ausbildung die Kenntniß der Zoologie, als Grundlage der vergleichenden und menschlichen Anatomie unentbehrlich (– sogar viel wichtiger als die Botanik –) ist,
2) die ordentlichen Professoren der menschlichen Anatomie – bei dem außerordentlich verminderten Umfang ihres eigenen Gebietes, – nicht mehr imstande sind, daneben auch noch das Gebiet der Zoologie zu beherrschen und darin zu examiniren,
3) Mineralogie – inclusiveGeologie – für naturwissenschaftliche Gesammtbildung als wesentlicher Bestandtheil nicht fehlen kann.