Herr Johannes Spinner, Zahnarzt in Hannover, bewirbt sich um die Promotion in absentia. Die eingesandte Abhandlung „Über die Zähne der Nagethiere mit besonderer Berücksichtigung der Hasen und Kaninchen“ – besteht zum größten Theile aus dem zusammengestellten Inhalte der Lehrbücher und kann weder der Form noch dem Inhalte nach als druckwürdig bezeichnet werden. Außerdem kann auch die vom Candidaten „sehr gut“ bestandene „Staatsprüfung für ausübende Zahnärzte“ nicht als „wissenschaftliche Staatsprüfung“ im Sinne des § 8 unserer „Bedingungen“ angesehen werden. Ich beantrage daher Abweisung.