Julius Heinrich von Helldorf an Ernst Haeckel, Weimar, 22. September 1869
Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in §§ 13. 16 und 17 der Instruktion für die zur Aufsicht über Großherzoglichen Gebäude bestellten Behörden und Beamten vom 27. December 1867 werden Ew. Wohlgeboren hierdurch ersucht, über die nicht abzuweisenden baulichen Herstellungen in den Ihrer Aufsicht unterstellten Gebäuden die erforderlichen Kostenanschläge nebst den etwa nöthigen Rissen oder Handzeichnungen durch den Ew. Wohlgeboren zugewiesenen Bauofficianten mit möglichster Beschleunigung anfertigen zu lassen und behufs der Aufnahme in die nächstjährige Baudisposition bis längstens zum 1. November eventuell mit erläuterndem und gutachtlichen Bericht an das unterzeichnete Staatsministerium einzusenden.
Hierbei ist übrigens der Bauofficiant noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß dieselbe Nummernfolge der für die verschiedenen Gebäude bestehenden Kapitel, wie sie in der diesjährigen Baudisposition festgestellt worden ist, beibehalten und die betreffende Nummer hiernach auf dem Kosten-Anschlage mit angegeben werde.
Weimar am 22. September 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff
Herrn
Professor Dr. Häckel
Wohlgeboren
zu Jena