Nach einem erhaltenen hohen Rescripte des Großherzoglichen Staatsministeriums, Weimar, den 12. März 1868, haben die Durchlauchtigsten Erhalter der Gesammt-Universität beschlossen, Ihnen, als Director des zoologischen Instituts, zur Unterhaltung desselben, eine jährliche Dotation von 200 rℓ zu bewilligen.
Zugleich ist das unterzeichnete Rentamt angewiesen worden, Zahlung zu leisten, welche Sie beifolgend für das Quartal Ostern mit 50 rℓ empfangen und es bittet um Vollziehung der Quittung.