Max Vollert an Ernst Haeckel, Jena, 2. Juni 1909
DER KURATOR
DER GROSSHERZOGL. UND HERZOGL. S. GESAMT-UNIVERSITÄT
JENA.
Jena, den 2. Juni 1909
Nach dem Statut der Mende-Stiftung sind Eure Exzellenz als Kollator des Mende-Stipendiums bestellt und als solcher befugt, über den hälftigen Abwurf des Stiftungskapitals, jetzt 600 M, zu verfügen. In § 12 des Statuts heißt es:
„Für den Fall der Versetzung oder des Ablebens bestimmen − die – Kollatoren ihren jeweiligen Amtsnachfolger.“
Es fragt sich nun, ob unter „Versetzung“ auch die Versetzung in den Ruhestand zu verstehen ist und ob nunmehr Prof. Dr. Plate zur Vergebung der Hälfte des Stiftungsabwurfs für berechtigt anzusehen würde.
Eurer Exzellenz würde ich für Mitteilung Ihrer Ansicht sehr verbunden sein.
Vollert
Seiner Exzellenz
Herrn Wirklichen Geheimen Rat Dr. Haeckel