Auf den von Ew. Hochwohlgeboren unter dem 29. vorigen Monats gestellten Antrag genehmigen wir, daß der stud. phil. Hermann Trautzsch aus Zittau in dem Genusse des Universitäts-Stipendiums für Studirende der Medicin und Naturwissenschaften auf ein weiteres Jahr, also auf die Zeit von Ostern 1888 bis Ostern 1889, belassen werde.
Vorstehendes ist dem Genannten mit dem Bemerken zu eröffnen, daß die Stipendiengelder im jährlichen Betrag von 400 M zur einen Hälfte alsbald, zur anderen Hälfte nach dem 1. März kommenden Jahres gegen Quittung und Vorweis eines glaubhaften Zeugnisses über die Fortdauer der akademischen Studien in Jena bei der Kasseverwaltung des unterzeichneten Departements zu erheben sind.
Bei dieser Gelegenheit ersuchen wir Ew. Hochwohlgeboren für den Fall, daß Sie eine schriftliche Aeußerung des Grafen Bose über die von ihm nach Inhalt || Ihres Schreibens an die Curatel vom 30. September 1886 der Vorschrift vorzugsweiser Berücksichtigung von Studirenden aus dem Königreich Sachsen gegenüber solchen aus den Sachsen-Ernestinischen Staaten gegebene Auslegung besitzen, dieselbe oder eine von der Universitätskuratel zu beglaubigende Abschrift davon zu unseren Akten gelangen zu lassen.
Weimar, den 8. Oktober 1888.
Großherzoglich sächsisches Staatsministerium, Departement des Herzoglichen Hauses und des Cultus.
Für den Departementschef:
Guyet.
Sr. Hochwohlgeboren
Herrn Professor Dr. Ernst Haeckel
zu
Jena.