VERLAGSBUCHHANDLUNG
GEORG REIMER IN BERLIN
W 10, GENTHINERSTRASSE 38
Berlin, den 1. April 1916.
Hochzuverehrender Herr Professor!
Euer Exzellenz sind sicherlich schon durch Herrn Scheffauer davon unterrichtet, dass der Plan einer englisch-amerikanischen Uebersetzungsausgabe Ihrer „Ewigkeit“ eine so ganz andere Lösung gefunden hat, als sie von Herrn Scheffauer angeregt und in die Wege geleitet war. Wie Herr Scheffauer durch drahtloses Telegramm von Harper erfahren, hat eine amerikanische Firma, deren Namen wir vorläufig nicht kennen, Ihr Buch ins Englische übersetzen und in Nord-Amerika verbreiten lassen. Das ist auch dem Verleger und mir persönlich deshalb überaus leid, weil diese Uebersetzung in ihrer Treue und Güte wahrscheinlich desjenigen Masses der Sorgfalt entbehrt, dessen sie in der Hand von Herrn Scheffauer hätte gewiss sein können; und weil dadurch die von der Firma Harper gebotenen 500 Dollar Herrn Scheffauer und dem gemeinsam von Ihnen bedachten Zwecke verloren gehen.
Es ist Euer Exzellenz nicht unbekannt, wie einseitig ungünstig die amerikanisch-deutschen Rechtsverhältnisse auf dem Gebiete des Urheberrechts für Deutschland liegen. Die Erwirkung des Schutzes ist an Bedingungen geknüpft, die so lästig sind, dass der wissenschaftliche Verleger sich nur in Ausnahmefällen auf sie einlässt und die insonderheit durch die postalischen Verhältnisse während des Krieges jeder Sicherheit entbehren. Dazu kommt noch, dass während des Krieges die Möglichkeit, deutsche Bücher und besonders Propagandabücher, unserer Sache drüben in englischer Sprache verbreitet sehen, || als eine Gunst betrachtet wurde, für die man einen literarischen Diebstahl in dieser Zeit in Kauf zu nehmen geneigt war. So habe ich denn damals auch die Schutzanmeldung in Washington nicht vergessen, sondern nicht ungewollt unterlassen. In diesem Falle ist es uns nun freilich zum Nachteil ausgeschlagen, es sei denn, dass die englische Uebersetzung wirklich eine gute ist. Denn dann scheint mir der zeitliche Vorsprung, den die gestohlene Uebertragung voraus hat, für Ihr Buch und für die Sache, der es dienen soll, ein ausreichendes Aequivalent zu sein.
In jedem Fall aber wollte ich nicht unterlassen, mich mit Ihnen unmittelbar hierüber auszusprechen und zu bekunden, dass nicht etwa Gleichgültigkeit des Verlegers das Geschehene verschuldet hat.
Mit herzlichem Grusse
in verehrungsvoller Ergebenheit
Ihr W. Gruyter.