Philosophische Fakultät
Jena.
Hochgeehrte Herrn Collegen!
Bei der Revision unsrer Bedingungena habe ich vergessen vorzuschlagen, in dem vorletzten Lemma die Worte „die Druckschrift muß wenigstens zwei Bogen einnehmen“ wegzulassen.
Unter Umständen z. B. bei chemischen Arbeiten bereitet diese Bestimmung Schwierigkeiten und wird thatsaechlich nicht gehandhabt. Mein Vorschlag geht jedoch nicht auf Aufhebung derselben; sondern nur in den den Candidaten überreichten Bedingungsformularen hat sie nicht nothwendig zu stehen.
Hochachtungsvoll
Jena 25/VII 91
H. Gelzer
d. Z. Decan
Mir scheint es zweckmäßig, die Bestimmung der „zwei Druckbogen“ stehen zu lassen, im Modellbuch aber eventuell einzutragen, daß die Facultät unter Umständen davon dispensiren kann. | Haeckel
Mit dem Vorschlag des Herrn Decans einverstanden. | Winkelmann | Ebenso Stickel | ebenso Hirzel | desgl. Stahl | Goetz | Knorr | pr. Liebmann | v. d. Goltz
Wie College Häckel | Thomae | desgl. Kalkowsky | Delbrück | wie Herr College Häckel R. Eucken | desgl. Pierstorff ||
6 Stimmen für den Vorschlag des Decans
7 " für den " des Herrn Seniors
2 Enthaltungen; ich stimme für meinen Vorschlag und b entscheide c nach § 17, 5 des Universitaetsstatuts.
Demnach Beschluß:
die Worte: „Die Druckschrift – einnehmen“ werden weggelassen.
Jena 30/VII 91
H. Gelzer
d. Z. Decan
a gestr.: Statuten; eingef.: Bedingungen; b gstr.: ich; c gestr.: für meinen Vorschlag