Franz Johann Becker an Ernst Haeckel, Schwys, 2. November 1913
HOTEL „RÖSSLI“
SCHWYZ
BESITZER: PIUS WEBER-GIANELLA
SCHWYZ, DEN 2 Nov. 1913
Schweiz
Verehrter Herr Professor,
Ich gehe schon lang mit der Idee um, mein Testament zu Gunsten Ihres Museum’s in Jena und des Deutschen Monistenbundes zu machen. –
Endlich ist es nun zu Stande gekommen und habe ich das Vergnügen Ihnen daßelbe hiermit zu übersenden. –
Sollten Sie irgendwelche Abänderungen darin wünschen, so bin ich gerne bereit dieselben zu machen. –
Sowie ich weiß, daß Sie das Testament annehmen wollen, werde ich Ihnen noch einige Details mittheilen. –
Soviel kann ich Ihnen aber sofort mittheilen und das ist, daß ich, so zu sagen, ganz alleinstehend bin und daß ich z. Zt. keine Kinder habe. –
Ich begrüße Sie, verehrter Herr Professor,
mit aller Hochachtung
Franz Becker
Ich bin für ca 14 Tage hier, bitte Sie also mir hieher und nicht nach Oberwil zu schreiben. ||
Mein Testament
Ich übermache hiemit mein ganzes Vermögen incl. meines Antheils an dem elterlichen Haus, gelegen an der Anstrasse 26, Basel, zur Hälfte:
Dem von Professor Häckel gegründeten Museum für Entwickelungs-Kunde in Jena
Zur zweiten Hälfte:
Dem von Professor Häckel gegründeten
Deutschen Monistenbund z. Z. mita „Geschäftsstelle, München, – unter der Bedingung, daß dieser Bund, im Sinne von Prof. Häckel und nach dessen Thesen weitergeführt wird und daß hauptsächlich der || Goethe’sche und Häckel’sche Gottesbegriff von Gott in der Natur beibehalten wird sowie auch die Worte: Monistische Religion.“ –
Sollte der Monistenbund einmal die prahlerischen, gemüth und ideallosen Worte: ‚Kein Gott, wir brauchen oder wollen keinen Gott; auf sein Banner schreiben, oder sollte sich der Monistenbund auflösen, was ich nicht hoffe, so fällt diese
Zweite Hälfte dem genannten Häckel’schen Musuem zu. –
Ich wünsche auch, daß bei meinem Ableben der Deutscheb Monistenbund, meinec || Cremation übernehmen und sollen die Unkosten natürlich aus meinem Nachlaß bestritten werden; es ist aber mein ausdrücklicher Wille
daß, nach Abzug obiger Auslagen, mein Nachlaß auf einer deutschen Bank, zinstragend, auferlegt werde und
daß weder Kapital noch Zinsen während Zehn vollen Kalender Jahren, angegriffen werde. –
Das heißt also, daß Kapital und Zinsen während 10 Jahren auf der Bank liegen bleiben müssen. –
Oberwil am Tungersee
den Ersten November
1913
Franz Johann Jakob Emil
Becker
Bürger von Basel geb. 1856
zu Speyer in der Pfalz. –
a eingef.: mit; b eingef.: Deutsche; c gestr.: die; eingef.: meine