Max Vollert an Ernst Haeckel, Jena, 21. Mai 1909
DER KURATOR
DER GROßHERZOGL. UND HERZOGL. S. GESAMT-UNIVERSITÄT
JENA.
JENA, DEN 21. Mai 1909.
Hochverehrte Exzellenz!
In einer an mich ergangenen Verfügung wird von dem Grossherzoglichen Staatsministerium, Departement des Kultus in Weimar zu mehrerer Sicherheit der von Eurer Exzellenz errichteten Stiftung des Phyletischen Museums für wünschenswert erachtet, dass Ihre Angehörigen, also Ihre Frau Gemahlin und Ihre drei Kinder, wie dies auch schon bei der Schenkung Ihrer Bibliothek an die Universität geschehen ist, ihre Zustimmung zu der von Ihnen vor dem Grossherzoglichen Amtsgericht hier hinsichtlich des Phyletischen Museums abgegebenen Erklärung ausdrücklich ihre Zustimmung erteilen und weiter, dass sich Ihr Herr Schwiegersohn und Ihr Herr Sohn zur Übernahme der Funktionen erklären, welche ihnen in der Schenkungsurkunde zugedacht sind.
Es ist zwar wohl anzunehmen, dass durch die Zuwendung an die Universität die Pflichtteilsansprüche Ihrer Angehörigen nicht verkürzt werden und dass Ihre Angehörigen mit Ihren Absichten durchaus einverstanden sind; es ist aber für alle Fälle besser, wenn in dieser Beziehung volle Klarheit geschaffen und || alles schriftlich niedergelegt wird.
Ich beehre mich, bei Ihnen anzufragen, ob Sie es billigen, wenn ich eine entsprechende Erklärung aufsetze, welche der Schenkungsurkunde anzufügen und von Ihren Angehörigen gerichtlich zu vollziehen wäre.
Besonders dankbar würde ich sein, wenn Sie mir Vor- und Zunamen Ihrer Frau Gemahlin, Ihres Herrn Sohns, Ihrer Töchter und Ihres Herrn Schwiegersohnes, sowie die genaue Adresse der auswärts Wohnenden mitteilen würden.
Verzeihen Sie, wenn Ihnen durch eine von Ihnen vielleicht für zu weit gehend angesehene juristische Gewissenhaftigkeit neue Bemühungen verursacht werden, und seien Sie in bekannter Verehrung gegrüsst von
Ihrem ganz ergebenen
Vollert