Pachten, Ferdinand

Ferdinand Pachten an Ernst Haeckel, Frankfurt a. M., 18. November 1902

Dr. F. Pachten

Dr. B. Mettenheimer

Rechtsanwälte

Telephon No. 4421.

Frankfurt a. M., den 18. Novbr. 1902

Zeil 69.

Geehrter Herr Professor!

Leider scheint es unmöglich zu sein, den Rechtsstreit zwischen Herrn Bildhauer Magnussen und Herrn Dr. von Ritter in der von mir ins Auge gefassten Weise durch Vergleich zu erledigen. Herr Magnussen besteht darauf, dass sein Entwurf die in § 8 des Vertrages vorgesehene Genehmigung dadurch erhalten habe, dass das sogenannte Denkmal-Comité mit demselben zufrieden gewesen sei. Herr Magnussen beansprucht auf Grund dieser Ansicht das Recht zur Ausführung des Denkmals oder eine Abfindung. Da Herr Dr. von Ritter || diesen Standpunkt nicht teilt wird das Gericht entscheiden müssen.

Inzwischen habe ich Herrn von Ritter veranlasst den Betrag von M. 5000,-- nach § 6 des Vertrages an den Berechtigten auszuzahlen; ich werde infolgedessen diesen Betrag Ihrem Conto bei der Deutschen Bank überweisen und erbitte Ihre Empfangsbescheinigung.

Da sich Herr Magnussen bei seinen Ansprüchen auf das Urteil des Denkmals Comité’s beruft und ich aus der mir von Herrn von Ritter übergebenen Correspondenz mir über die Rolle und die Befugnisse dieses Comité’s keine zuverlässige Ansicht bilden kann, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir Ihre || Meinung darüber mitteilen wollten, welchen Zweck die Einsetzung dieses Comité’s hatte und insbesondere ob dasselbe berufen war in der Denkmals Angelegenheit selbstständig Entscheidungen zu treffen, oder ob dasselbe lediglich die Aufgabe hatte, Herrn von Ritter in den die Denkmalserrichtung betreffenden Fragen beratend zur Seite zu stehen. –

Hochachtungsvoll!

Dr. Pachten

 

Letter metadata

Verfasser
Empfänger
Datierung
18.11.1902
Entstehungsort
Entstehungsland
Besitzende Institution
EHA Jena
Signatur
A 53552
ID
53552