Julius von Soden an Ernst Haeckel, Kamerun, 21./27. September 1889
KAISERLICHER GOUVERNEUR
VON KAMERUN.
KAMERUN, DEN 21. September 1889.
Da der hier verstorbene und beerdigte Dr. Weissenborn meines Wissens seiner Zeit Assistent bei Euer Hochwohlgeboren war und mir dessen sonstige Beziehungen zu Jena nicht bekannt sind, so gestatte ich mir den beiliegenden Aufruf an Euer Hochwohlgeboren zu gefälliger Kenntnißnahme und mit dem ergebensten Anheimstellen zu übersenden, etwaige Beiträge früherer Kollegen, Studienfreunde u. s. w. des Verstorbenen demnächst an eine der angegebenen Adressen mit der Bezeichnung „für das Grabdenkmal des Zoologen Dr. Weissenborn in Kamerun“ gelangen || lassen zu wollen. Ich bemerke ergebenst, daß die Sammlung einen rein privaten Charakter trägt, und daß Rechnungsablage sowie eine Fotografie des Denkmals seiner Zeit mitgetheilt werden wird.
Der Kaiserliche Gouverneur
Soden.
An
Herrn Professor Ernst Haeckel
Hochwohlgeboren
Jena
I.Nr. 895e ||
[Beilage 1: Spendenaufruf des Kaiserl. Gouverneurs Julius von Soden, 27. September 1889]
Für die während der Jahre 1884–89 in dem deutschen Schutzgebiete von Kamerun in Ausübung ihres Berufes verstorbenen Beamtena, Offiziere und Gelehrten, nämlich
1) Dr. med. Retzer geboren am [Lücke] zu [Lücke] gestorben am [Lücke] zu Bimbia
2) Ernst Bertram, Gouvernements-Sekretär und Premier-Lieutenant der Reserve des Ostpreußischen Pionier-Bataillons Nr. 1, geboren zu Prenzlau, gestorben am 26. Juni 1886 zu Kamerun
3) Ludwig Weber, Zollverwalter und Sekond-Lieutenant der Reserve im Großherzoglich hessischen Leib-Regiment, geboren zu Triest, gestorben am 29. November 1888 zu Kamerun
4) Dr. phil. Bernhard Weissenborn, geb. am 30. September 1858 zu Mühlhausen in Th., gestorben am 22. Februar 1889 zu Kamerun
5) Tappenbeck, Sekond-Lieutenant à la suite des 4. Westfälischen Infanterie-Regiments Graf Barfuß Nr. 17, gestorben am 26. Juli 1889 zu Kamerun
wird anläßlich der Überführung ihrer Leichen || auf den in Kamerun hergestellten neuen Friedhof die Errichtung eines gemeinschaftlichen einfachen, aber würdigen Denkmals geplant, und die Angehörigen, Freunde und Kameraden der Verstorbenen, welche geneigt sein sollten, diesen Plan durch freiwillige Beiträge zu unterstützen, hiermit höflichst aufgefordert, diese Beiträge entweder „an die Kassenverwaltung des Kaiserlichen Gouvernements in Kamerun“ oder aber an „Herrn Regierungsrath B. Herzog“, Berlin Derfflingerstraße 14, II gefälligst einsenden zu wollen. Über die Art und Weise der Ausführung des Denkmals, welche in erster Linie von der Höhe der zustandekommenden Gelder abhängen wird, würde den Beitraggebern mit der Zeit genauere Mittheilung gemacht werden.
Kamerun 27 Sept. 1889
Der Kaiserliche Gouverneur
Soden
[Beilage 2: Aufstellung der Spenden von fremder Hand und Haeckels egh. abschließender Summierung]
Für das Grabdenkmal des Herrn Dr. B. Weissenborn in Kamerun gingen ein:
Prof. Haeckel – 10 Mark
Prof. Müller – 3 " "
Oberlandesgerichtsrath Brückner– 3 " "
Dr. Regel – 2 " "
Dr. Wiegmann – 3 " "
Dr. Skutsch – 3 " "
Hr. Vogt – 3 " "
Hr. Giltsch – 3 " "
Hr. Jakobi– 3 " "
Dr. Gänge – 3 " "
Prof. Kükenthal – 5 " "
Dr. J. Walther – 3 " "
Dr. Semon – 5 " "
Dr. A. Walter – 3 " "
Dr. Verworn– 3 " "
Hr. Borgert – 3 " "
58 Mark.
Eggeling 10 –
Zoolog. Institut 2 Mk.
70 Mk
[Beilage 3: Quittung über die Einzahlung von 70 Mark v. 31.12.1889 an Regierungsrat B. Herzog]