Giseke, Albrecht Freiherr von

Albrecht Freiherr von Giseke (Staatsminister) an Ernst Haeckel, Meiningen, 1. April 1889

Meiningen den 1. April 1889.

Nachdem Seine Hoheit der Herzog unser gnädigster Herr, und Seine Hoheit der Herzog von Sachsen Coburg und Gotha die Entschließung gefasst haben, Euerer Hochwohlgeboren das Comthurkreuz I Klasse des Herzoglich S. Ernestinischen Hausordens gemeinschaftlich zu verleihen, verfehlen wir nicht Sie hiervon Kenntniß zu setzen und Ihnen zugleich beifolgend das Diplom nebst den Ordensinsignien zu übersenden.

Herzogliches Staatsministerium

v. Giseke

Seiner Hochwohlgeboren

dem ordentlichen Universitäts-Professor

Herrn Dr Haeckel

in Jena.

[Beilage: Diplom]

Ihre Hoheiten die regierenden Herzoge

von

Sachsen-Meiningen

und

Sachsen Coburg und Gotha

haben HöchstSich in Gnaden bewogen gefunden, dem ordentlichen Universitäts-Professor Dr Ernst Haeckel in Jena zum Zeichen HöchstIhres Wohlwollens das Comthurkreuz I. Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens zu verleihen.

Zur Beurkundung dessen ist dieses Diplom unter Beisetzung des Ordenssiegels ausgefertigt worden.

Meiningen, den 2. April 1889

Der Ordenskanzler

v. Giseke

[L. S.]

Ordensdiplom. ||

Auszug

aus den Statuten des erneuerten Herzoglich Sächsischen Hausordens.

§. 18.

Die Ordens-Insignien werden nach dem Tode des Ordensgliedes, welchem sie verliehen sind, an das betreffende Ministerium, welches von dem erfolgten Ableben des Inhabers des Ordens-Kanzler in Kenntniß setzt, zurückgegeben.

Nachtrag zu §. 18.

Auch bei Erlang eines höheren Ordensgrades sind die bis dahin getragenen Insignien, an das betreffende Ministerium zurückzugeben.

 

Letter metadata

Empfänger
Datierung
01.04.1889
Entstehungsort
Entstehungsland
Zielort
Jena
Besitzende Institution
EHA Jena
Signatur
A 50009
ID
50009