Albrecht Freiherr von Giseke (Staatsminister) an Ernst Haeckel, Meiningen, 1. April 1889
Meiningen den 1. April 1889.
Nachdem Seine Hoheit der Herzog unser gnädigster Herr, und Seine Hoheit der Herzog von Sachsen Coburg und Gotha die Entschließung gefasst haben, Euerer Hochwohlgeboren das Comthurkreuz I Klasse des Herzoglich S. Ernestinischen Hausordens gemeinschaftlich zu verleihen, verfehlen wir nicht Sie hiervon Kenntniß zu setzen und Ihnen zugleich beifolgend das Diplom nebst den Ordensinsignien zu übersenden.
Herzogliches Staatsministerium
v. Giseke
Seiner Hochwohlgeboren
dem ordentlichen Universitäts-Professor
Herrn Dr Haeckel
in Jena.
[Beilage: Diplom]
Ihre Hoheiten die regierenden Herzoge
von
Sachsen-Meiningen
und
Sachsen Coburg und Gotha
haben HöchstSich in Gnaden bewogen gefunden, dem ordentlichen Universitäts-Professor Dr Ernst Haeckel in Jena zum Zeichen HöchstIhres Wohlwollens das Comthurkreuz I. Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens zu verleihen.
Zur Beurkundung dessen ist dieses Diplom unter Beisetzung des Ordenssiegels ausgefertigt worden.
Meiningen, den 2. April 1889
Der Ordenskanzler
v. Giseke
[L. S.]
Ordensdiplom. ||
Auszug
aus den Statuten des erneuerten Herzoglich Sächsischen Hausordens.
§. 18.
Die Ordens-Insignien werden nach dem Tode des Ordensgliedes, welchem sie verliehen sind, an das betreffende Ministerium, welches von dem erfolgten Ableben des Inhabers des Ordens-Kanzler in Kenntniß setzt, zurückgegeben.
Nachtrag zu §. 18.
Auch bei Erlang eines höheren Ordensgrades sind die bis dahin getragenen Insignien, an das betreffende Ministerium zurückzugeben.