beehre ich mich auf die Eingabe vom 22. 25./31. October vorigen Jahres in Gemäßheit eines hohen Rescripts des Großherzoglichen Staatsministeriums Departement des Großherzoglichen Hauses und des Cultus zu Weimar vom 29. vorigen/ 5. dieses Monats die Verwendung und Benutzung des die Gebäude des zoologischen und des physikalischen Instituts umgebenden sogenannten Döbereinerʼschen Grundstücks betreffend, ergebenst zu benachrichtigen:
a. daß zur Zeit weder der Verkauf, noch der Abbruch des vormals Döbereinerʼschen Hauses beabsichtigt wird;
b. daß die einstweilige Beibehaltung und dementsprechende Herrichtung der beiden provisorischen Zugänge zu den beiden neuen Institutsgebäuden als räthlich befunden worden ist; und
c. daß zwar das vormals Döbereinerʼsche Laboratorium abgebrochen werden soll, daß aber in Betreff der Verwendung und Ueberweisung der die Institutsgebäude umgebenden Bestandtheile des Gartengrundstücks für eine gemeinschaftliche offene || Gartenanlage und nach Befinden für den Privatgebrauch der beiden Institutsdirectoren weitere Entschließung vorbehalten ist.