Nachdem, inhaltlich hieher ergangener Verfügung, die Durchlauchtigsten Erhalter der Gesammt-Universität Ihre Besoldung um jährlich
Zweihundert Thaler
vom 1. Januar dieses Jahres ab zahlbar postnumerando in dreimonatlichen Raten aus der Universitäts-Rentamts Kasse zu erhöhen gnädigst geruht haben, verfehle ich nicht mit der Anzeige hiervon, die Zahlung des ersten Quartals, als auch dieser Besoldungszulage, abzüglich des in dem Quittungsformulare bemerkten Eintrittsgeldes und ersten Vierteljahresbeitrags zur neuen akademischen Wittwen- und Waisen-Pensions-Anstalt hierbei folgen zu lassen.