Nachdem in Folge höchster Entschließung das unterzeichnete Rentamt Anweisung erhalten hat, Ihnen vom 1. Juli dieses Jahres an eine jährliche Besoldung von
Zweihundert Thalern
aus dem Herzoglich Altenburgischen Separatfonds für Universitäts-Zwecke auszuzahlen, so empfangen Sie für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September dieses Jahres anbei den Betrag von 50 rℓ und es bittet um Quittung
Jena, am 6. October 1862.
Das Großherzoglich Herzoglich Sächsische Universitäts-Rentamt.