Eingedenk der Gunst und des Interesses, welches Sie dem Verein jüngerer Mediziner erwiesen und entgegengebracht haben, erlaubt sich der in diesem Semester daraus hervorgegangene Medizinische Verein die ergebene Frage an Sie zu richten, ob Sie geneigt wären die Ehrenmitgliedschaft, welche Ihnen der Verein anzubieten beschlossen hat, gütigst annehmen zu wollen.