Wenn Sie an Magnificenz schreiben, schlagen Sie ihm vielleicht die folgende Fassung des § 5 vor, welche nach meiner Meinung einwandfrei ist:
„§ 5 Nach meinem Tode soll die Verfügung über die Erträgnisse der Stiftung, welche in erster Linie dem phyletischen Museum einschliesslich des phyletischen Archivs zu Gute kommen soll, dem jeweiligen Ordinarius der Zoologie und a Director des phyletischen Museums zustehen, vorbehaltlich der Genehmigung durch den || jeweiligen Universitätskurator und den jeweiligen Ordinarius der Anatomie.“