Höchster Anordnung gemäß verfehlen Ew. " " wir nicht hierdurch die gehorsamste Anzeige zu erstatten, daß der zum ordentlichen Professor der Geschichte berufene Professor Dr. Ottokar Lorenz den an ihn erlassenen Ruf zum 1. April d. J. an unter den mit der Universitäts-Curatel vereinbarten Bedingungen anzunehmen mittelst Schreiben dd. Wien 2 März d. J. hieher erklärt hat.
In tiefster Ehrerbietung und pflichtschuldigster Treue
Ew. " "
unterthänigste
Prorector und Senat Großh. Herzgl. S. Gesammtuniversität