Nachdem die Durchlauchtigsten Erhalter unsrer Universität Ew. Hochwohlgeboren zum ordentlichen Professor der Geschichte gnädigst zu erwählen geruht a und Sie dieseb ordentliche Professurc bereits für den 1. April dieses Jahres angenommen, berufen wir Sie nunmehr förmlich für dieses von Ihnen möglichst am 1. April dieses Jahres zu übernehmende Lehramt unter den mit der Universitätscuratel vereinbarten Bedingungen und sehen Ihrer geneigten schriftlichen Erklärung über Annahme dieses Rufes und für diesen Fall über die Zeit der Uebernahme entgegen.
Jena, den 24 Februar 1885
Prorector und Senat p. p.
a gestr.: haben; b korr. aus: dieses; c gestr.: Lehramt; eingef.: ordentliche Professur