Hochverehrlicher philosophischer Fakultät lassen wir im Anschluss Abschrift des hohen Ministerialerlasses d.d. Weimar den 20. dieses Monats, betreffend die Ernennung des ordentlichen Professors Dr. Freiherrn von der Goltz zu Königsberg i/Pr. zum ordentlichen Professor der Landwirtschaft an unserer Universität, nachdem derselbe von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog zum ersten Lehrer der Landwirtschaft an der Großherzoglichen Lehranstalt für Landwirthe hier und zum Leiter der Anstalt in allgemeinen Angelegenheiten ausersehen, mit der ergebensten Benachrichtigung zugehen, daß wir unter dem heutigen Tage die Berufung an Herrn Professor Dr. Freiherrn von der Goltz ausgefertigt haben.
Jena, den 28. Januar 1885.
Prorector und Senat der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesammt-Universität.
Haeckel
d. Z. Prorector
An
die philosophische Facultät
hier. ||
[Anlage]
Abschrift
Zufolge gemeinsamer Entschließung der Durchlauchtigsten Erhalter wird die Großherzoglich und Herzoglich Sächsische Gesammt-Universität zu Jena hierdurch veranlaßt, den von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog zum ersten Lehrer der Landwirtschaft an der Großherzoglichen Lehranstalt für Landwirthe zu Jena und zum Leiter der Anstalt in allgemeinen Angelegenheiten ausersehen Professor Dr. Freiherrn von der Goltz in Königsberg unter Bezugnahme auf die mit der Universitäts-Curatel vereinbarten Bedingungen in eine ordentliche Professur der Landwirtschaft an der Universität Jena zum Antritt am 1. Oktober dieses Jahres nunmehr förmlich zu berufen und über die Erklärung des Professors Dr. von der Goltz gerichtliche Vorlage zu machen.
Weimar, den 20. Januar 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Cultus.
Stichling
An
die Großherzoglich und Herzoglich
Sächsische Gesammt-Universität
zu
Jena.