teile ich in Beantwortung Ihres geehrten Schreibens vom 23. cr. Ergebenst mit, dass die Vermögensaufstellung per 31. Dezember 1918 vorgeschrieben ist. Infolgedessen mussten wir in Ihrem Falle die damals noch bestehende Schuld von M 47.214, - mit aufführen, denen als Gegenwert die in dem Effektenverzeichnis erwähnten Wertpapiere gegenüberstehen. Ihre Schuld ist inzwischen verschwunden, da im neuen Jahre ein entsprechender Betrag Ihrer Wertpapiere verkauft worden ist.
Ich hoffe, dass Euer Exzellenz mit dieser Erklärung gedient ist und werde auch Herrn Walter Haeckel, wenn er mich nächste Woche besucht, über die Sache nochmals mündlich berichten.