DER CURATOR
DER GROSSHERZOGL. UND HERZOGL. S. GESAMMT-UNIVERSITÄT
JENA
Jena, den 22. Februar 1901
Die Tatsache, dass die Direktion einer academischen Anstalt im vergangenen Jahr eine Aenderung der Gasleitung dieser Anstalt angeordnet und den erwachsenen Aufwand auf die Anstaltskasse eingewiesen hat, giebt mir Anlass, nochmals darauf hinzuweisen, dass Aenderungen an der Gas- und Wasserleitungen in academischen Anstalten nur nach zuvor eingeholter Genehmigung ausgeführt werden dürfen und dass die Aufwendungen hierfür nicht auf die Mittel der Anstalten einzuweisen sind.
Die Direktion wolle daher etwa nothwendig werdende Aenderungen an den genannten Leitungen bei dem Universitätsrentamte beantragen, welches das Weitere wahrnehmen wird.
Das Universitätsrentamt ist angewiesen, auf Rechnungen über nicht genehmigte Aenderungen der Gas- und Wasserleitungen keine Zahlung zu leisten und würde die Direktion, welche solche Aenderung eigenmächtig veranlasst hat, verantwortlich gemacht werden.
Eggeling
An
Die Direktion
Des zoologischen Instituts
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