Durch hohen Erlaß des Großherzoglich Sächsischen Staatsministeriums, Departement des Cultus, in Weimar vom 23./31. dieses Monats bin ich beauftragt, die Direktionen der sämmtlichen akademischen Institute zur Beachtung darauf hinzuweisen, daß zu etwa erforderlichen Aenderungen in den Heiz- und Beleuchtungseinrichtungen der Institute stets die Genehmigung der Universitätscuratel einzuholen ist und daß nach erfolgter Genehmigung die durch diese Aenderungen bedingten Aufwände von der Universitätscuratel auf die Baudisposition einzuweisen, nicht aber aus den den betreffenden Instituten zur Verfügung stehenden Mitteln zu bestreiten sind.