Da Ew. Hochwohlgeboren auf den Erlaß vom 21. October dieses Jahres, die Sicherung der fiskalischen Gebäude gegen Feuersgefahr betreffend, eine Äußerung noch nicht anher haben gelangen lassen, so wird die baldige Erledigung dieser Angelegenheit hierdurch in Erinnerung gebracht.
Weimar am 6. Dezember 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement des Herzoglichen Hauses, des Äußeren und des Innern.