Hochgeehrter Herr Professor,
Nachdem den hohen Regierungen Ihre Berichte wegen der hiesigen zoologischen Anstalten vom 25 März dieses Jahres nebst einem dazu meinerseits erstatteten Bericht vom 9n April dieses Jahres zur Beschlußfassung vorgelegen haben, ist mir heute durch ein Rescript des Großherzoglichen Staatsministeriums vom 10n dieses Monats zugleich im Namen der drei herzoglichen Ministerien eröffnet worden,
daß zwar unter den jetzigen Zeitverhältnissen und angesichts der ungewissen Zukunft, welche auch auf die Einkünfte des academischen Fiscus möglicher Weise einen ungünstigen Einfluß üben kann, die Entschließung über die von Ihnen für die zoologischen Anstalten beantragte ständige Bewilligung von jährlich 260 Th vorerst noch ausgesetzt bleiben soll,
inzwischen aber für das jetzt laufende Jahr die eben genannte Summe bewilligt worden ist, und zwar mit 200 Th zu gleichen Antheilen von je 50 Th auf den vier academischen Separatkassen und mit den noch verbleibenden 60 Th aus der hiesigen Großherzoglichen Museumskasse, und endlich
das aus eben dieser Kasse auch zur Vergütung || Ihrer Auslagen für die von Ihnen dem Großherzoglich zoologischen Museum überlassene und für dasselbe dankbar angenommene Helgoländer Sammlung die angezeigte Summe von 98 Th 24 Sgr an Sie ausgezahlt werden soll.
Indem ich nicht verfehle, dies Ihnen unter Rückgabe des Vermehrungsbuches und der Berichtsbeilagen III bis V hierdurch mitzutheilen, und zugleich bemerke, daß die genannten Kassen die erforderlichen Zahlungsanweisungen bereits erhalten haben, bitte ich schließlich, die nun bewilligten Beträge je nach ihrer Verwendung für die zoologischen Anstalten seiner Zeit in Einnahme und Ausgabe zu verrechnen und verharre mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr
ergebenster
Seebeck
Jena den 18n Juli 1866
An
Herrn Professor Dr. Haeckel
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