Obwohl voriges Semester mein um Unterstützung eingereichtes Gesuch zurückgewiesen worden war, da ich einige male bestraft worden bin − doch entfallen diese Strafen auf meine ganze Studienzeit und nicht auf das vorige Sommersemester – sehe ich mich jetzt doch wieder genötigt, um Unterstützung zu bitten; denn daß ich von meiner Mutter gar nichts verlangen kann, geht aus beiliegendem Zeugnis vom 14. October 1891 hervor, in welchem nur die 124 M Stipendiengelder zu streichen sind; diese sind Ostern 1892 abgelaufen. Da ich außerdem jetzt im 9. Semester stehe und also meist praktische Curse zu belegen habe, die nur teilweise frei gegeben werden, ferner im Winterse || mester mein Staats-Examen ablegen will, so weiß ich nicht, wo ich das Geld zu alledem hernehmen soll, wenn mir keine Unterstützung zu teil wird; ganz abgesehen noch von dem, was das tägliche Leben kostet.
Möge es mir daher nicht übel gedeutet werden, wenn ich jetzt wieder bei Verleihung des „Universitäts-Stipendiums für Studirende der Medizin und Naturwissenschaften“ um gütige Berücksichtigung bitte.
Da ich für einige Zeit eine ärztliche Vertretung übernommen hatte, war es mir nicht möglich, dies Gesuch früher einzureichen.