Alfred von Boxberg an Ernst Haeckel, Weimar, 26. März 1892
Abschrift.
Nachdem der von der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesammtuniversität vorgelegte Entwurf eines Statuts des Mende-Stipendiums in der nachstehenden Fassung die Genehmigung der betheiligten hohen Regierungen erhalten hat, setzen wir die Großherzoglich und Herzoglich Sächsische Gesammtuniversität hiervon mit dem Hinzufügen in Kenntniß, daß beiden Kollatoren des Stipendiums entsprechende Eröffnung zugegangen ist.
Weimar, den 26. März 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Cultus.
gez. von Boxberg.
An | Großherzoglich und Herzoglich Sächsische Gesammt-|universität Jena. ||
Ministerial-Beschluß
im Cultus-Departement.
Weimar, den 26. März 1892.
Abschrift der vorstehenden Verfügung nebst Anlage geht an Herrn Professor Dr. Häckel in Jena zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung.
A. v. Boxberg.
An | Herrn Professor Dr. Häckel | in | Jena.
Hierzu: 1 Abschrift.