DER KURATOR
DER GROSSHERZOGL. UND HERZOGL. S. GESAMT-UNIVERSITÄT
JENA.
JENA, DEN 30. Oktober 1903.
In einer Ministerialbekanntmachung vom 14. dieses Monats ist darauf hingewiesen, daß nach Ermittlungen des Kaiserlichen Gesundheitsamtes die beim Zeichnen auf Wandtafeln vielfach verwendeten Farbkreiden teilweise in solchem Maße arsen- oder bleihaltig sind, daß vor ihrer Benutzung gewarnt werden muß. Es ist festgestellt, daß bei häufigem Gebrauch solcher Kreiden chronische Arsenvergiftungen eintreten, und die Gefährlichkeit bleihaltiger Kreiden ergibt sich daraus, daß Zeichenkreiden mit einem Bleigehalt bis zu 42,5 % gefunden worden sind. Arsen- und Bleigehalt sind nicht an bestimmte Farben gebunden und der Industrie ist wohl möglich, auch giftfreie Farben herzustellen.
Das hiesige Untersuchungsamt für Nahrungsmittel und Gebrauchsgegenstände ist bereit, die in den akademischen Anstalten benutzten Zeichenkreiden auf Arsen- und Bleigehalt unentgeltlich zu untersuchen.
Die Direktion ersuche ich daher, bis zum 15. November dieses Jahres bei genanntem Untersuchungsamt (alte physikalische Anstalt, eine Treppe) Proben der in der zoologischen Anstalt benutzten Zeichenkreiden – von jeder Kreide etwa 50 gr. – einzusenden unter genauer Angabe, woher jede Kreide bezogen worden ist.
Eggeling
An
die Direktion des der zoologischen
Anstalt
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