Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich ergebenst zu benachrichtigen, daß sich der Ihnen zur Verleihung von Stipendien zur Verfügung stehende hälftige Zinsertrag der Mende-Stiftung im laufenden Jahre auf zusammen 370 M. und von nächsten Jahre ab auf 600 M. jährlich beläuft, so daß für das Sommersemester 1892 und das Wintersemester 1892/93 von Ihnen je ein zum 1. Juni bezüglich 1. December zahlbares Stipendiums im Betrage von 185 M., vom nächsten Jahre ab aber im Betrage von 300 M. verliehen werden kann.
Das Universitätsrentamt hat Anweisung erhalten, Ihnen diese Beträge zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte, nunmehr gemäß Ziffer 5-9 des genehmigten Statutes des Mende-Stipendiums zu verfahren.