Unter Bezugnahme auf unsere in der Weimarischen Zeitung zum Abdruck gelangende Bekanntmachung wegen der zu Ostern dieses Jahres zur Erledigung kommenden Stipendien und der Einbringung der Gesuche um deren Verleihung bei uns bez. den in Frage kommenden Kollatoren ersuchen wir Euer Hochwohlgeboren unter Hinweis auf die Vorschriften in § § 16 und 17 der Ministerialbekanntmachung vom 26. Februar 1852, betreffend das Stipendienwesen, hiermit, über die Verleihung des
Universitäts-Stipendiums für Studierende der Medizin und Naturwissenschaften
bis spätestens zum 15. April dieses Jahres anher zu berichten, damit bei Verteilung der von hier aus zu vergebenden Stipendien eine Häufung derselben auf einen Bewerber vermieden wird.