Wir genehmigen, daß das Universitätsstipendium für Studierende der Medizin und der Naturwissenschaften zu gleichen Teilen den Studierenden der Medizin
Erich Rollin und
Alfred Schütter
für das Jahr Ostern 1908/09 unter der Voraussetzung verliehen wird, daß die Genannten so lange in Jena studieren.
Die Auszahlung des Stipendienbetrags – je 210 M jährlich – erfolgt je zur Hälfte zu Michaelis dieses und zu Ostern des kommenden Jahres durch die Verwaltung der allgemeinen Stiftungskasse des Kultesdepartements hier gegen Einsendung entsprechender Quittungen sowie eines Zeugnisses des Universitätsamtes über die Fortdauer dera Universitätsstudien in Jena.