bitte ich höflichst um Auskunft, ob ich das Anrecht auf das mir freundlichst verliehene, Ostern 1908 fällige Bosestipendium verlieren würde, wenn ich mich am 20. dieses Monats zum Zwecke des medizinischen Staatsexamens exmatrikulieren lassen würde. Bisher mußte ich stets ein Studienzeugnis beibringen. Ferner wäre es mir lieb, wenn ich das Stipendium bereits am 20. dieses Monats abheben dürfte, da ich zur Bestreitung der Examensgebühren sehr darauf angewiesen bin. Auf eine Neubewerbung für 1908/09 müßte ich wohl verzichten, da dasselbe nur an „Studierende“ verliehen wird, während ich als Medizinalpraktikant wohl nicht mehr zu diesen gehöre.