Nach dem Großherzoglichen Ministerial-Reskripte vom 19. Juli dieses Jahres ist das Universität-Rentamt angewiesen, Ihnen
200 rℓ - " -
aus der Weimarischen Separatkasse zum Zwecke von Erwerbungen aus dem Gebiete der Fauna der nordischen Meere, jedoch unter dem Vorbehalt specieller Berechnung der Verwendung fraglicher Summe, zu zahlen.
Indem Sie hierbei den Betrag von 200 rℓ - " - empfangen, werden Sie gebeten, seiner Zeit Rechnung über den wirklichen Aufwand behufs der Verausgabung hohen Orts einzureichen.