Karl Rothe an Ernst Haeckel, Weimar, 6. Februar 1909
Großherzogl. Sächs. Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Weimar, den 6. Februar 1909
Nach den Bestimmungen des Reichs-Erbschaftssteuergesetzes wird es sich nicht umgehen lassen, daß die Universität diejenigen Einzelschenkungen zur Erbauung und Einrichtung des Phyletischen Museums, welche 5000 Mark übersteigen, zur Reichsschenkungssteuer anmeldet. An Eure Exzellenz richten wir daher das Ersuchen, uns ein Verzeichnis der 5000 M übersteigenden Einzelschenkungen zu übermitteln und auch in Zukunft, wenn Schenkungen im Betrage von über 5000 M eingehen, von Fall zu Fall davon Mitteilung zu machen. Die Steuer – 4 % − würde aus dem Bau- und Erhaltungsfonds des Phyletischen Museums zu zahlen sein.
Rothe ||
Seiner Exzellenz
Herrn Wirklichen Geheimen
Rat Professor Dr. Haeckel
in
Jena.