Meine Frau und ich bitten Sie, wegen unseres Testaments und der Entmündigung unserer jüngeren Tochter, um eine kurze Rücksprache. Können Sie vielleicht heute Nachmittag (nach 4 Uhr) – oder eventuell morgen Vormittag – auf ¼ Stunde zu uns kommen? Vielleicht kann die Überbringerin gleich Antwort erhalten?