Haeckel, Karl

Karl Haeckel an Ernst Haeckel, Potsdam, 11.-12. November 1882

Potsdam 11/11 82.

Lieber Bruder!

Anbei die gewünschten 3000 Mk.

Du fragst wegen der Nachdruckbestimmungen an. Du findest dieselben in dem Gesetz betr. das Urheberrecht an Schriftwerken pp. vom 11. Juni 1870.

Reichsgesetzblatt de 1870 S. 339 ff.

§. 1. Das Recht ein Schriftwerk auf mechanischem Wege zu vervielfältigen steht dem Urheber desselben ausschließlich zu.

§. 3. Das Recht des Urhebers geht auf dessen Erben über.

§. 4. Jede mechanische Vervielfältigung eines Schriftwerks, welchea ohne Genehmigung des Berechtigten (§. 1-3) hergestellt wird, heißt Nachdruck u. ist verboten.

§. 5. Als Nachdruck (§ 4) ist auch anzusehen:

1.) der ohne Genehmigung des Urhebers erfolgte Abdruck von noch nicht veröffentlichten Schriftwerken (Manuskripten) pp.

§. 61. Anwendung des Gesetzes auf alle Werke inländischer Urheber (nicht Ausländer!) v. s. pl. ||

Ganz abgesehen von der streitigen Frage, ob der Abdruck eines Briefes durch den Empfänger als Nachdruck im Sinne des § 5 zu 1 des Gesetzes anzusehen ist, ‒ (ist der Brief ein Schriftwerk?), so ist der Abdruck des Briefes eines Engländers in Deutschland nach § 61 cit. keinesfalls strafbar. Höchstens, wenn dieseb Drucksache nach England eingeführt wird, könnte sie dort c strafbar erscheinen. ‒

12/11.

Mit Hahn’s habe ich gesprochen. Sie tragen Bedenken, eines der Hochzeits Geschenke zu veräußern.

Uebrigens kostet eine hübsche Schale wie die eine, die sie erhalten, 15 Mk.

Heut Nachmittag bin ich bei Lisco’s zu Tische. Mir geht es gut, bis auf Zahnweh dann u. wann, u. Mutter will absenden. Daher

herzlichen Gruß

Dir und den Deinen

Dein treuer Bruder Karl

a eingef.: welche; b gestr.: die; eingef.: diese; c gestr.: als

 

Letter metadata

Gattung
Verfasser
Empfänger
Datierung
12.11.1882
Entstehungsort
Entstehungsland
Besitzende Institution
EHA Jena
Signatur
EHA Jena, A 35129
ID
35129