Julius Haeckel an Ernst Haeckel, Graal, 6. Juli 1910

Graal, 6.7.10.

Villa Edda.

Lieber Onkel!

Zwar beschränken sich meine Beziehungen zur Biologie augenblicklich auf die nicht zu entbehrende Ernährung und auf Franzens Mikroskop, durch das wir Deine Kunstformen in natura schauen, trotzdem will ich Dir meine wenigen und mangels literarischer Hülfsmittel nur dürftigen Gedanken über Dein Thema mitteilen.

Die Jurisprudenz hat seit ihrer Geburt schon Beziehungen zur Biologie. Als Wissenschaft der Rechtsbeziehungen des Menschen kann das nicht anders sein. Viele seiner Rechtsbeziehungen setzen die notwendigsten biologischen Begriffe voraus. Erzeugung, Empfängnis, Geburt, Lebensfähigkeit, Leben, Rechtsfähigkeit, Krankheit und Tod haben von jeher eine wichtige Rolle im Recht gespielt, sind von Anfang an von den entsprechenden biologischen Begriffen abhängig und mit deren || fortschreitender Erkenntnis verbessert, verfeinert, differencirt und präcisirt worden.

Auch sonst treten Tiere und Pflanzen in Beziehungen zur Jurisprudenz (z. B. Viehmängel und Hausschwamm). Auch hier spielen die biologischen Verhältnisse eine wichtige Rolle.

Je länger die Jurisprudenz sich in festen starren Formen bewegte und soweit sie ihrer heute nicht entbehren kann (z. B. im Urkunds- und Grundbuchwesen), desto weniger Raum war für große Zweige der Biologie im weiteren Sinne, die Psychologie und Psychiatrie.

Erst verhältnismäßig spät und spärlich traten diese biologischen Disciplinen in Beziehung zum Rechtsleben. Je mehr sie, besonders in neuerer Zeit, in den Vordergrund treten, drängen sie mehr u. mehr dazu, den starren Formalismus zugunsten größerer Individualisirung zurück zu drängen. Naturgemäß nimmt die Gesetzgebunga nur || vorsichtig und allmählig die modernen biologischen Errungenschaften auf. Immerhin sind im bürgerlichen Gesetzbuch viele biologische Fortschritte berücksichtigt. Eine große und wichtige Rolle werden bei der jetztb vorbereiteten Reform des Strafrechts die Lehren von der geistigen und strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, von Geisteskrankheit, Geistesschwäche, den Grenzzuständenc Minderwertigkeit, Hysterie, Epilepsie, Hypnosed Sexualität, Vererbung spielen.

Die juristische Wissenschaft tritt aber neuerdings auch – und das ist besonders bemerkenswert, in noch engere Beziehungen zur Biologie, indem sie sich des Experiments bedient z. B. zur Psychologie der Zeugenaussage und Hypnose.

Je enger die Beziehungen werden (wie in den Schulen, werden wir auch auf der Universität für den Juristen eines biologischen Unterrichts kaum entbehren können), desto weniger wird die Jurisprudenz sich den Fortschritten || der Biologie entziehen können und auf der betretenen Bahn, die biologisch beeinflußten Rechtsbegriffe nach biologischer Erkenntnis immer mehr zu verändern und vervollkommnen, fortschreiten müssen. Z. B. die Berücksichtigung der geistigen Individualität bei Auslegung der rechtlichen Willensmeinung insbesondere bei der Lehre vom Irrtum, Zwang, Betrug wird eine größere werden müssen.

Mehr will mir augenblicklich nicht einfallen, was ich mit der Faulheit zu entschuldigen bitte, die sich in angenehmster Weise meiner hier bei schönem Wetter mit Westwind und herrlichem Seegang bemächtigt hat und mir gerade noch Zeit läßt, in die prächtige Rostocker Heide mit mannshohen Farnen und mächtigen Hirschen zu streifen.

Wie gesagt, vielleicht schickst Du mir Dein Concept.

Mit herzlichen Grüßen vom Meer zum Fels

Dein treuer Neffe

Julius.

a gestr.: Jurisprudenz, eingef.: Gesetzgebung; b korr. aus: jetzigen; c eingef.: den Grenzzuständen; c eingef.: Hypnose

Brief Metadaten

ID
34146
Gattung
Brief ohne Umschlag
Entstehungsort
Entstehungsland aktuell
Deutschland
Entstehungsland zeitgenössisch
Deutsches Reich
Datierung
06.07.1910
Sprache
Deutsch
Umfang Seiten
4
Umfang Blätter
2
Format
13,9 x 22,0 cm
Besitzende Institution
EHA Jena
Signatur
EHA Jena, A 34146
Zitiervorlage
Haeckel, Julius an Haeckel, Ernst; Graal; 06.07.1910; https://haeckel-briefwechsel-projekt.uni-jena.de/de/document/b_34146