WILHELM ENGELMANN
VERLAGSBUCHHANDLUNG
LEIPZIG, DEN 8. März 1905.
MITTELSTRASSE 2.
Hochgeehrter Herr Professor!
Auf Ihren werten Brief vom 6. dieses beehre ich mich, Ihnen zu erwidern, dass die Rationalist Press Association in London auch an mich geschrieben hat, dass die Firma Kegan Paul, Trench Trübner & Co in London gegen das Erscheinen der englischen Übersetzung der 5. Auflage Ihrer „Anthropogenie“ scheint Einspruch erheben zu wollen. Ich habe der Rationalist Press Association daraufhin geschrieben, dass ich mich unterm 17. Oktober 1903 an die genannte Firma gewendet und bei ihr angefragt hätte, ob sie geneigt sei, das Uebersetzungsrecht || der 5. Auflage zu erwerben. Eine Abschrift dieses Briefes habe ich der Rationalist Press Association übersandt. Auch Ihnen gestatte ich mir eine Abschrift dieses Briefes zur Kenntnisnahme hier beizufügen. Dieses Angebot ist ohne eine Anfrage von Seiten der Firma, wie aus dem Briefe hervorgeht, erfolgt und zwar allein aus dem Grunde, weil ich es für anständig hielt – nachdem die Press-Association sich bereit gezeigt hatte, Ihr Werk in einer Uebersetzung herauszugeben, – sie zu fragen, ob sie, da sie die 3. Auflage Ihrer „Anthropogenie“ verlegt hatte, auch diese Uebersetzung zu bringen beabsichtige. Eine Antwort habe ich auf diesen Brief nicht erhalten, in Folge dessen musste ich also doch annehmen, dass die genannte Firma von dem Angebot keinen Gebrauch machen wolle. Wie sie daher dazu kommt, Einspruch gegen das Erscheinen der Uebersetzung zu erheben, ist mir durchaus un-||verständlich.
Was die Ueberlassung des Uebersetzungsrechts der 3. Auflage betrifft, so ist damals vereinbart worden, – und zwar zunächst mit einer Firma Appelton & Co. – dass sie das Uebersetzungsrecht nur für die 1. Auflage erhielte, von weiteren Auflagen ist durchaus keine Rede gewesen; es ist daher vollständig ausgeschlossen, dass sie berechtigt ist, das Erscheinen der Uebersetzung der 5. Auflage in einem anderen Verlag zu beanstanden. Diese Bedingungen sind im Jahre 1875 vereinbart worden; der Abschlussa haben sich dann sehr lange hingezogen, da aber inzwischen die 3. Auflage Ihres Werkes erschienen war, so ist b später zugestanden worden, diese Auflage zu übersetzen.
Ein sogenannter Vertrag ist mit der Press-Association übrigens nicht abgeschlossen worden; es ist darüber eine ausführliche Korrespondenz vorhanden, da die Firma sich mit dem || anfänglich gestellten Bedingungen nicht einverstanden erklären wollte. Die erste Korrespondenz ist von einem Herrn Cabe geführt worden, während sie später unter der Adresse der Rationalist Press-Association fortgesetzt wurde. Die Bedingungen, unter denen sich nach längerer Korrespondenz diese Firma endlich entschlossen hat, die Uebersetzung zu übernehmen, finden Sie in meinem in Abschrift beigefügten Brief vom 18. April 1904. Nun, jedenfalls steht fest, dass die Firma Kegan Paul, Trench, Trübner & Co. kein Recht besitztc, Einspruch gegen das Erscheinen der englischen Uebersetzung der 5. Auflage in einem andern Verlag zu erheben. Ich werde übrigens noch heute an die genannte Firma schreiben und sie ersuchen, mir mitzuteilen, auf welches Recht hin sie glaubt, gegen das Erscheinen der Uebersetzung Einspruch erheben zu können. ||
[Briefende fehlt]
a korr. aus: sie, eingef.: Abschluss; b gestr.: ihr; c korr. aus: besitz