Reimer, Georg

Georg Ernst Reimer an Ernst Haeckel, Berlin, 19. Mai 1872

Berlin 19 Mai 1872

Lieber Ernst,

Es freut mich sehr aus Deinem heute erhaltenen Brief zu erfahren daß Du mit den Tafeln von Laue so wohl zufrieden bist und es wäre gewiß das beste, wenn Grohmann, an den Ernst bereits deshalb geschrieben hat die Embryonentafel nicht verbessern kann, daß Laue sie neu erstellt.

Was Reinwald, dessen Brief an Dich ich wieder beilege, betrifft so habe ich von ihm keinen Brief in dieser Angelegenheit erhalten also auch nichts antworten können.

Der andere Buchhändler, der an mich geschrieben hat, um das ausschließliche Uebersetzungsrecht für Deine Schöpfungsgeschichte zu erwerben heißt T. Savy und ich habe ihm wie ich Dir schon sagte nur antworten können, daß das Buch in Frankreich nicht eingetragen || und das Uebersetzungsrecht auf dem Titel nicht vorbehalten sei und deshalb das ausschließliche Uebersetzungsrecht nicht übertragen werden könne. Natürlich würde das auch Deine Sache sein, nicht meine. Ob für die neue dritte Auflage das Uebersetzungsrecht noch vorbehalten werden kann während es für die ersten beiden nicht geschehen ist, weiß ich nicht. Immer würde die Uebersetzung der 2ten Aufl. niemand gewehrt werden können. – Ich lege Dir eine Abschrift der betreffenden Stellen mit dem Preußisch-Französischen Vertrage bei. Will Dir Reinwald der ja die gesetzlichen Bestimmungen genau kennen muß unter den obwaltenden Umständen für die Ueberlassung des Uebersetzungsrechts eine angemessene Entschädigung oder vielmehr Vergütung, denn Schaden ist dabei nicht, gewähren, so kannst Du das ja unbedenklich annehmena.

Will er Clichés von den Holzstöcken haben, so will ich sie ihm anfertigen lassen und für mäßige || Vergütung überlassen. An seiner Stelle würde ich keinen Werth darauf legen, da sie weder der Zahl noch der technischen Ausführung nach eine besondere Erheblichkeit sind, und in Paris daher ebenso gut nachgeschnitten werden können.

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen für Euer aller Wohlergehen

Dein

G Reimer ||

Aus der Uebereinkunft zwischen Preußen und Frankreich wegen gegenseitigen Schutzes des literar. Eigenthums

Aus Art. III.

Für die Bücher welche zum erstenmal in dem einen der beiden Staaten veröffentlicht sind soll die Ausübung des Eigenthumsrechtes in dem anderen Staat außerdem dadurch bedingt sein, daß in letzterem die Förmlichkeiten der Eintragung vorzüglich auf folgende Weise erfüllt ist.

Wenn das Werk zum erstenmal in Preußen erschienen ist, so muß es zu Paris auf dem Ministerium des Innern eingetragen sein. –. –

Die Anmeldung muß binnen 3 Monaten nach dem Erscheinen eingereicht werden. –. –

Aus Art. VI.

Der Autor eines jeden in einem der beiden Länder veröffentlichten Werks, welcher sich das Recht auf die Uebersetzung vorbehalten hat, soll von dem Tage des ersten Erscheinens der mit seiner Ermächtigung herausgegebenen Uebersetzung seines Werkes an gerechnet fünf Jahre lang das Vorrecht genießen gegen die Veröffentlichung jeder ohne seine Ermächtigung veranstalteten Uebersetzung desselben Werks in dem anderen Lande geschützt sein und zwar unter folgenden Bedingungen:

1. Das Originalwerk muß in einem der beiden Länder auf die binnen drei Monaten vom Tage des ersten Erscheinens in dem anderen Lande an gerechnet, erfolgte Anmeldung eingetragen werden nach Maaßgabe der Bestimmungen des Art. III

2. Der Autor muß an der Spitze seines Werkes die Absicht sich das Recht der Uebersetzung vorzu-||behalten angezeigt haben.

3. Die erwähnte mit seiner Ermächtigung veranstaltete Uebersetzung muß innerhalb Jahresfrist vom Tage der nach Maaßgabe der vorstehenden Bestimmung erfolgten Anmeldung des Originals an gerechnet, wenigstens zum Theil und binnen eines Zeitraumes, vom Tage der Anmeldung an gerechnet, vollständig erschienen sein.

4. Bei den in Lieferungen erscheinenden Werken soll es genügen wenn die Erklärung des Autors, daß er sich das Recht der Uebersetzung vorbehalten habe auf der ersten Lieferung ausgedruckt ist.

a gestr.: gewähren; eingef.: annehmen

 

Letter metadata

Verfasser
Empfänger
Datierung
19.05.1872
Entstehungsort
Entstehungsland
Besitzende Institution
EHA Jena
Signatur
EHA Jena, A 21012
ID
21012