Eucken, Rudolf

Missiv des Prorektors der Universität Jena, Rudolf Eucken, Jena, 2. Februar 1880

Hochgeehrte Herren!

Von Herrn Kollegen Häckel war in der Senatssitzung ein Separatvotum angemeldet, und es ist dasselbe nunmehr auch thatsächlich, von ihm und fünf anderen Collegen unterzeichnet, eingegangen. Nach Senatsbeschluss vom 5. Dezember 1829 (Neues Kopialbuch S. 27) gelten für die Behandlung eines solchen Separatvotums folgende Bestimmungen:

„Dem Senate steht das Recht, wie die Pflicht zu, die eingereichte Ausführung zu prüfen, sie auch zurückzuweisen, wenn er sie dem § 86 des Statuts nicht angemessen findet“

„Diese Prüfung üben zunächst der Prorektor, und diejenigen Senatoren, welche, statutenmäßig, die Concepte zu signiren haben. Finden diese ein Bedenken, so ist die Sache wieder an den Senat zu bringen, welcher darüber entscheidet, ob die Ausführung einzusenden sei, oder nicht, und, im ersten Falle, ob sie mit einem berichtigenden, erläuternden, oder widerlegen den Berichte begleitet werden soll.“

Gegen das vorliegende Separatvotum möchten sich nun vielleicht aus formellen Gründen Bedenken erheben lassen, indessen scheinen mir diese bei Erwägung der gesammten Angelegenheit nicht gewichtig || genug, um die Sache aufzuhalten und noch mal an den Senat zu bringen. Sollte aber einer der Herrn Collegen anders darüber denken und Vorlegung an den Senat beantragen, so müßte ich schleunigst eine Sitzung berufen.

Ich selbst bin dafür, die Ausführung, dem Wunsch der Einsendenden gemäß, ohne weiteres an die Durchlauchtigsten Erhalter gelangen zu lassen.

Hochachtungsvoll

Jena 2/2 80

Dr. R. Eucken

d. Z. Prorector

Magnifice!

Das Correcteste wäre gewiss gewesen, wenn die dissentirenden Mitglieder der philosophischen Facultät ihr Separatvotum gegen den Facultätsbeschluß gerichtet und beim Senat eingereicht hätten. Zu einem Separatvotum gegen den Senatsbeschluß war für sie eine Veranlassung umso weniger vorhanden, als ihr schließliches Petitum mit dem des Senates zusammentrifft. Da indessen die Herren einen billigen Anspruch darauf haben ihre Anschauungen zur Kennt||niß der Regierungen gebracht zu sehen und bei einer neuen Verhandlung im Senat schwerlich ein anderes Resultat sich ergeben würde, so habe ich meine Signatur ertheilt, bitte jedoch die Worte „zu dem Facultätsgutachten“ aus dem Koncept wegzulassen, denn das Separatvotum der Herren Collegen Haeckel u. s. w. ist nach Absicht der Verfasser und nach seiner Form, weil an das Ministerium gerichtet, einen Separatvotum gegen den Beschluß des Senates.

G. Meyer

Mit Ew. Magnificenz einverstanden, übrigens ebenfalls für Streichung der Worte „zu dem Facultätsgutachten“ im Senatsbericht. Selbstverständlich ist an dem Separatvotum nichts zu ändern.

Lipsius

EbensoSchwalbe

Sign.A. Geuther

Beschluß: Die Worte „zu dem Facultätsgutachten“ zu streichen. Sonst zur Ausfertigung bereit.

R. Eucken

d. Z. Prorector

 

Letter metadata

Gattung
Verfasser
Empfänger
Datierung
02.02.1880
Entstehungsort
Zielort
Jena
Besitzende Institution
Universitätsarchiv Jena
Signatur
UAJ, BA 439, 8r-9r
ID
47842