Schmidt, Moriz

Moriz Schmidt (Dekan) an die philosophische Fakultät, Jena, 19. Oktober 1874

Senior venerande,

Assessores gravissimi,

In der Anlage erlaube ich mir, Ihnen den zweiten Theil unserer Finanztabelle, die Habilitation mit Colloquium betreffend, vorzulegen. Es sind zunächst die Ansätze für die Dekanatsgebühren aus Bequemlichkeitsrücksichten im Ganzen um 8 Pfennige erhöht, ebenso die für den Druck des Diploms um 2 Pf. – Ferner sind nach Fakultätsbeschluß dem Referenten für Beurtheilung der Arbeit und Abhaltung des Colloquii im Ganzen 12 Mark ausgeworfen. – Drittens sind für den Facultätsdiener, welcher bisher für seine Mühewaltung nur 2,08 bezog, 4,50 ausgesetzt worden: auch so empfängt er für jeden Gang, welche die dreifachen Einladungen zum Colloquium, Disputation, Probevorlesung u. s. w.a erfordern, nur 0,10 – – Das Hauptsächliche ist mein Vorschlag: die Gebühren der 9 betheiligten Herrn Facultisten, welche bislang für ihre Anwesenheit beim Colloquium, dem wichtigsten Theile des Actes, gar nichts, für ihre Anwesenheit bei der Disputation jeder etwas über 9 Ngr, und dasselbe für ihre Gegenwart bei der Probevorlesung bezogen, so weit zu erhöhen, dass von nun an jeder der 9 Facultisten für jede dieser drei Leistungen 3 Mk, im Ganzen also jeder 9 Mk, empfange. Wenn dadurch die Gebühren für eine Habilitation mit Colloquium sich auf 150 Mk = 50 rℓ belaufen, möchte ich hieran einen zweiten Vorschlag knüpfen (– und glaube dafür Ihrer Zustimmung gewiss zu sein –) dass wir dagegen auf die nach § 14, 3. 4. des Statuts der philosophischen Facultät uns zuständigen, eventuell auf 50 Rthlr. sich belaufenden Emolumente und auf die nach § 14, 9 statuarisch annoch bestehende Nostrification eines Dr.’s verzichten.

Hochachtungsvoll

Jena 19/10 74.

Moriz Schmidt Dr.

z. Z. Dekan. ||

Decane maxime spectabilis,

Ich kann nicht verhehlen, daß es mir widerstrebt, die jungen Männer, welche gesonnen sind, ihre Lehrthätigkeit ohne einen nennenswerthen Ersatz der Universität zu widmen, und welche uns oft sehr nützlich sind, indem sie fühlbare Lücken ausfüllen, mit einem im Vergleich zu dem bisher bei der Habilitation üblichen Aufwand bedeutend gesteigerten Mehraufwand belasten. Aufb die Gebühren für die Nostrification haben wir seit längerer Zeit verzichtet. Wenn nun der Grundsatz festgehalten wird, daß von den im Statut festgesetzten Facultätsemolumenten nichts vergeben werden dürfe, auch schon der Zukunft wegen, so ist nichts dagegen einzuwenden, daß die für die jetzt unzeitgemäß gewordene Nostrification bestandenen Gebühren in veränderter Form in die Habilitationsgebühren eingerechnet werden. Ich hege aber den lebhaften Wunsch, daß wir auf die den Nostrificationsgebühren substituirten Emolumente vorläufig verzichten möchten, wie wir bisher auf die Nostrificationsgebühren verzichtet haben. Dies würde sich nach der aufgestellten neuen Berechnung bewerkstelligen lassen, wenn, mit Ausnahme des Decans, die übrigen Assessoren für Colloquium, Disputation und Probevorlesung Nichts erhielten, wofür sie ja auch bisher so gut wie Nichts erhalten haben. | Snell ||

Ich stimme zwar darin mit dem Herrn Collegen Snell übereinc, daß wenig bemittelten Privatdocenten die Habilitation in pekuniärer Hinsicht möglichst erleichtert werden möge, glaube aber daß dies einfach durch die Zurückgabe der proponirten Beträge entweder von jedem einzelnen Facultisten aus, oder nach gemeinsamer Verabredung geschehen kann. Dieser Modus der Verabredung war vordem gebräuchlich in Bezug auf die Nostrifications-Gebühren der neu in die Facultät als ordentliche Mitglieder Eintretenden. Und so wenig es etwas Ehrenrühriges hatte, ein solches Entgegenkommen anzunehmen, für ordentliche Professoren, werden es ja die angehenden Docenten auch ertragen können. Uebrigens stimme ich den Vorschlägen Ew. Spectabilität bei. | Stickel

Ew. Spectabiliität beistimmend. Nipperdey | Ebenso. E. E. Schmid | A. Schmidt

Meiner Erinnerung nach werden seit einem Jahrzehnt keine Nostrifications-Gebühren mehr erhoben und ich wünsche, daß diese veralteten Gebühren auch in der Zukunft nicht erhoben werden. Deshalb für die Reduction des oben ausgesetzten Betrages von 150 Mark auf 90 Mark! | Hildebrand

Mit dem Vorschlage Ew. Spectabilität einverstanden. | A. Geuther

Ich stimme der Ansicht des Herrn Collegen Snell und dem Antrag des Herrn Collegen Hildebrand bei. | Haeckel ||

Wie die Herren Collegen Snell, Hildebrand und Häckel. | Fortlage | Delbrück | Ebenso. E. Strasburger

Ew. Spectabilität beistimmend. Eucken

Zurück den 25/10 74.

Beschluß der Majorität: | laut Vorlage

Moriz Schmidt, Dr.

z. Z. Decan

a eingef.: u. s. w.; b eingef.: Auf; c gestr.: einverstanden; eingef.: überein

 

Letter metadata

Verfasser
Datierung
19.10.1874
Entstehungsort
Entstehungsland
Zielort
Jena
Besitzende Institution
UAJ
Signatur
UAJ, M 439, Bl. 60r-61v
ID
50327