Julius Heinrich von Helldorf an Ernst Haeckel, Weimar, 14. September 1870
Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in § §. 13.16. und 17 der Instruktion für die zur Aufsicht über Großherzoglichen Gebäude bestellten Behörden und Beamten vom 27. Dezember 1867 werden Ew. Wohlgeboren hierdurch ersucht, über die nicht abzuweisenden baulichen Herstellungen in den Ihrer Aufsicht unterstellten [Text nicht eingetragen] die erforderlichen Kostenanschläge nebst den etwa nöthigen Rissen oder Handzeichnungen durch den Ihnen zugewiesenen Bauofficianten mit möglichstera Beschleunigung anfertigen zu lassen und Behufs der Aufnahme in die nächstjährige Baudisposition bis längstens zum 1. November dieses Jahres eventuell mit erläuterndem und gutachtlichem Berichte anher einzusenden.
Weimar den 14. September 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement des Großherzoglichen Hauses und des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff
Sr. Wohlgeboren
Herrn Professor Dr. Häckel,
zu Jena
a eingef.: möglichster