Otto Wagner an Ernst Haeckel, Zwätzen, 23. März 1899
Zwätzen, den 23. März 1899.
Unter Beifügung einer Vermögensbescheinigung bittet der Unterzeichnete, ihn bei der Verleihung des Universitätsstipendiums für Studierende der Medicin und Naturwissenschaften, in dessen Genuß er sich im Sommersemester 1898 und Wintersemester 1898/99 befand, auch für die folgenden Semester gütigst berücksichtigen zu wollen.
Ergebenst
Otto Wagner
stud. math. et rer. nat.
Herrn | Professor Dr. E. Haeckel | in Jena.
[Beilage]
Zeugniß
für
stud. math. et rer. nat. Otto Erich Wagner
in Zwätzen.
Dem Vorgenannten wird auf dem Grunde des Ergebnisses der deshalb erfolgten Erörterungen zum Zwecke der Bewerbung um ein academisches Beneficium hiermit Folgendes bezeugt:
1. Derselbe ist der Sohn des Oberlehrers Richard Wagner in Zwätzen.
2. Derselbe hat drei Geschwister im Alter von 15¾, 13 und 6 Jahren.
Von diesen
a) ernähren sich selbst –
b) werden von den Eltern ernährt bei sich im Hause 3
außer dem Hause– ||
3. Der Vater desselben versteuert folgendes Einkommen:
a) an Besoldung 2800 M. – Pfg. einschließlich 150 M. für Dienstwohnung
b) an Kapitalrenten – ” – ”
c) vom Grundvermögen – ” – ”
d) anderes Einkommen (nicht ständig) 100 ” – ”
Dem vorbezeichneten, im Großherzogthum steuerpflichtigen Einkommen tritt nach Angabe der Betheiligten noch folgendes Einkommen hinzu: – ” – ”
4. Die Eltern haben weder hypothekarische Schulden, noch andere Schulden.
5. Der oben Genannte selbst besitzt nachbeschriebenes Vermögen: –
6. Derselbe besitzt folgende ihm gegenüber alimentationspflichtige Verwandte: Die Eltern. ||
6a. Derselbe bezieht nach seiner Angabe an Stipendien: – M. – Pfg.
an sonstigen Unterstützungen: einen Freitisch bei der academischen Speiseanstalt.
7. Hinsichtlich der Familienverhältnisse des oben Genannten ist außerdem noch Folgendes besonders zu bemerken: –
Apolda, den 21. März 1899.
Der Großherzoglich Sächs. Bezirksdirektor.
C. Born
Zeugniß
A 2666.