Franz Ried an Ernst Haeckel, Jena, 8. Januar 1861
Verehrter Herr Doctor
Indem ich dem Empfang Ihrer Zusendung vom 4ten d. M. bescheinige, habe ich die Ehre, auf Ihre gestellten Anfragen in folgendem zu antworten:
ad. 1. Es ist zulässig daß die Habilitations Schrift in Berlin gedruckt wird. Am zweckmäßigsten wird der Titel, zuletzt gedruckt, so daß auf dem selben der Datum der Habilitation angegeben werden kann.
ad 2. Es ist gleichgültig ob die Hab. Schrift in octavo oder quarto gedruckt wird, doch ist letzteres für dergl. Schriften hier das ge-||bräuchlichere
ad 3. Den Termin der abzuhaltendena Disputation kann ich noch nicht bestimmen, da erst die vom Senate eingeholte Genehmigung der hohen Erhalter eingegangen sein muß. So wie die Erlaubniß zur Habilitation eingegangen sein wird, werde ich umgehend Sie davon in Kenntniß zu setzen, nicht ermangeln.
Jena den 8ten Januar 1861
Dr. Fr. Ried
d. Z. Dekan der med. Facultät.
a eingef. : abzuhaltenden